CDU fordert höhere Entschädigungen für Funktionsträger der Feuerwehr

25.01.2020

Die CDU-Fraktion im Stadtrat und der CDU-Stadtverband Staßfurt fordern höhere Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Nivellierung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vorgenommen, die Ende Februar in Kraft treten soll. Die Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren sollen damit erhöht werden.

Die Stärkung des Ehrenamtes ist für die CDU eine wichtige Aufgabe. Deshalb stellen wir einen Sachantrag zur Behandlung im Stadtrat und seinen Ausschüssen, dass die neuen Höchstgrenzen schnellstmöglich auch für die Feuerwehren in Staßfurt und den Ortsteilen Anwendung finden. Die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren und vor allem die mit Führungsaufgaben, haben sich eine angemessene Würdigung mehr als verdient. Keinem Mitglied sollen selbst zu tragende Kosten aus seinem Dienst für die Allgemeinheit verbleiben.

Die in der geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt festgelegten Aufwandsentschädigungen müssen erhöht werden, um der Besonderheit des ehrenamtlichen Dienstes in den Feuerwehren gerecht werden zu können.

Die CDU-Fraktion beantragt, dass ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt einschließlich der Ortsfeuerwehren eine Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag wie folgt gewährt wird:

 

  • Stadtwehrleiter 350,00 €
  • Stellvertretender Stadtwehrleiter    210,00 €
  • Ortswehrleiter       150,00 €
  • Stellvertretender Ortswehrleiter   72,00 €
  • Stadtjugendwart      110,00 €
  • Stellvertretender Stadtjugendwart    57,00 €
  • Kinder- und Jugendwarte der Ortsfeuerwehren  80,00 €
  • Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte   100,00 €
  • eingesetzte Verbandsführer     70,00 €
  • eingesetzte Zugführer      60,00 €
  • eingesetzte Gruppenführer     50,00 €