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Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Nivellierung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vorgenommen, die Ende Februar in Kraft treten soll. Die Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren sollen damit erhöht werden.
Die Stärkung des Ehrenamtes ist für die CDU eine wichtige Aufgabe. Deshalb stellen wir einen Sachantrag zur Behandlung im Stadtrat und seinen Ausschüssen, dass die neuen Höchstgrenzen schnellstmöglich auch für die Feuerwehren in Staßfurt und den Ortsteilen Anwendung finden. Die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren und vor allem die mit Führungsaufgaben, haben sich eine angemessene Würdigung mehr als verdient. Keinem Mitglied sollen selbst zu tragende Kosten aus seinem Dienst für die Allgemeinheit verbleiben.
Die in der geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt festgelegten Aufwandsentschädigungen müssen erhöht werden, um der Besonderheit des ehrenamtlichen Dienstes in den Feuerwehren gerecht werden zu können.
Die CDU-Fraktion beantragt, dass ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt einschließlich der Ortsfeuerwehren eine Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag wie folgt gewährt wird:
- Stadtwehrleiter 350,00 €
- Stellvertretender Stadtwehrleiter 210,00 €
- Ortswehrleiter 150,00 €
- Stellvertretender Ortswehrleiter 72,00 €
- Stadtjugendwart 110,00 €
- Stellvertretender Stadtjugendwart 57,00 €
- Kinder- und Jugendwarte der Ortsfeuerwehren 80,00 €
- Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte 100,00 €
- eingesetzte Verbandsführer 70,00 €
- eingesetzte Zugführer 60,00 €
- eingesetzte Gruppenführer 50,00 €
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