Die CDU-Fraktion beantragte in der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2020, gem. § 53 Abs. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes, eine Sondersitzung des Stadtrates zur Behandlung der Problematik, welche sich um die Sanierung diverser Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten entwickelt hat. In dieser Sondersitzung soll, soweit dies zulässig ist, auch die Öffentlichkeit umfassend über den Stand jeder einzelnen Baumaßnahme, Probleme in der Realisierung und Perspektiven zur Fertigstellung informiert werden.
Dem ist die Vertagung des Tagesordnungspunktes 41 „Informationen zu den STARK III Maßnahmen“ (Mitteilungsvorlage M/0010/2020) vorausgegangen. In Anbetracht der Verwendung von Fördermitteln und der Wichtigkeit der Projekte für die Stadt Staßfurt, würde, nach Auffassung der CDU-Fraktion, eine Behandlung im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung der Sache und deren Ausmaß nicht gerecht. Die anderen Fraktionen des Stadtrates teilten diese Meinung und unterstützten den Antrag.
Die Sondersitzung muss nun zeitnah einberufen werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
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